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Auszüge aus einem Vortrag von Dipl.
- Geogr. Christof Hertel,
TU Hamburg Hamburg


Umweltzonenkonzepte sind sehr
vielfältig und der Übergang zu
reinen Mautkonzepten ist dabei meist
fließend. Die Größe der jeweils
umgrenzten Räume ist sehr
unterschiedlich, von 1 – 100 km².
Große Umweltzonen strahlen aber eher
auf das gesamte Stadtgebiet aus und
beeinflussen dieses.
Das Zufahrtsverbot einerseits steht dem
Konzept des Mautpreises entgegen. Je
nach Gewichtung des ökologischen
Ziels im Zielsystem werden dabei
unterschiedliche Strategien
umgesetzt.


Die zentralen Maßnahmen einer
Umweltzone sind die
Zufahrtsbeschränkungen für bestimmte
Fahrzeugklassen und -größen, Gebiete,
Zeiten sowie Verkehrsarten. Benötigt
werden Zufahrtserlaubnisse für
Fahrzeuge mit Erfüllung und
Sichtbarmachung von festgelegten
Kriterien sowie gebührenpflichtige
Zufahrtserlaubnis mit
Einfahrtsüberwachung, zum Teil
gestaffelt nach räumlichen,
zeitlichen oder fahrzeugspezifischen
Kriterien.


Die Ver- und Entsorgung der
Umweltzonen durch den
Wirtschaftsverkehr ist in allen
Anwendungsbeispielen gewährleistet. Der
Wirtschaftsverkehr ist jedoch häufig
vom Einrichten einer Umweltzone am
stärksten betroffen. Der Quell-,
Ziel-, und Binnenverkehr hat kaum
Möglichkeiten zur Meidung der
Umweltzone. Zugleich ist er größter
Nutznießer durch die bessere
Anliefersituation, durch weniger
Verkehrsstaus und durch ein innovatives
Milieu für neue Kooperations- und
Optimierungsmöglichkeiten.

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