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Gesetze Urteile

Gesetze und Urteile zum Feinstaub, Emissionen und den Umwelt-Plaketten

Verordnung zur Einführung der Umwelt-Plakette
Grundlage der Einführungder Umwelt-Plakette ist die am 16.10.2006 im Bundesanzeiger veröffentlichte
 Verordnung über die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge vom 10.10.2006, die bundesweit zum 01.03.2007 in Kraft tritt.
Demnach können Städte, Kommunen und Gemeinden ab dem 01.03.2007 in ihren Grenzen sogenannte Umweltzonen ausweisen, zu denen die Zufahrt nur noch eingeschränkt erlaubt wird. Fahrzeuge, die nicht über die entsprechenden Plaketten verfügen haben kein Zufahrtsrecht. 

 

 

Verwaltungsgerichtsurteil gegen die Einrichtung von Umweltzonen

Es gibt aber auch Urteile, die die Einrichtung von Umweltzonen untersagen. Hier ein Urteil des 22. Senats des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Mai 2006. Ein Anwohner einer stark befahrenen und partikelbelasteten Straße hatte auf  straßenverkehrsrechtliche Beschränkung des LKW-Verkehrs geklagt.

Der Verwaltungsgerichtshof hält in seinem Berufungsurteil fest, dass die Geeignetheit von Verkehrsbeschränkungen zur Verhinderung bzw. Reduzierung von Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten nicht vorhanden ist, wenn derartige Beschränkungen zu einer Verlagerung der Überschreitung auf andere Gebiete führen. Das Urteil.

 

Steueränderungsgesetz für Dieselfahrzeuge - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetze
DieVorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes werden geändert, um steuerliche Anreize für den nachträglichen Einbau von Partikelminderungstechnik in Personenkraftwagen mit Dieselmotor zu schaffen, damit von diesen deutlich geringere gesundheitliche Gefährdungen und Belastungen für die Umwelt ausgehen. Nachgerüstete im Verkehr befindliche Fahrzeuge werden befristet steuerbefreit, während nicht nachgerüstete zugelassene Fahrzeuge und Neufahrzeuge, die den voraussichtlichen Euro-5-Grenzwert für Partikelmasse (0,005 g/km) nicht einhalten, erhöht besteuert werden. Weiter im Gesetzentwurf hier ...