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Die Nachrüstung von
Katalysatoren
Auf Grund der ab dem
01.03.2007 in Kraft
tretenden
Plakettenverordnung werden
für Benziner ohne
Katalysator schwere Zeiten
anbrechen. Auch PKW-Modelle,
die nur über einen G-Kat aus
Einbauten von 1985 bis etwa
1992 verfügen, sollten über
eine Nachrüstung nachdenken.
Ebenso alle Diesel mit der
Schadstoff-Stufe Euro1 und
schlechter.
Leider wird es nicht für
jedes Fahrzeugmodell einen
Nachrüstsatz geben. Auch die
Wirtschaftlichkeit bei
bereits hohen
Kilometerleistungen sollte
geprüft werden.
Der nachträgliche Einbau
eines geregelten
Katalysators kann sogar dazu
führen, dass die beste,
grüne Plakette erreicht wird,
die der Schadstoffgruppe 4
entspricht. Allerdings muss
dafür in der Regel ein
finanzieller Aufwand für die
Nachrüstung von 700-900 Euro
plus dem Einbau in Kauf
genommen werden.
Für die G-Kat-Modelle aus
1985 bis ca. 1990 mit dem
Abgas-Standard "Euro 1"
können ebenfalls
Nachrüstlösungen sinnvoll
sein. Diese basieren meist
auf Upgrade-Kats, Mini-Kats
und Kaltlaufreglern.
Der Anbieter der
Nachrüstlösung sollte
allerdings dem Käufer
garantieren können, dass mit
der Nachrüstung die
EG-Abgasrichtlinie 91/441/EWG
erfüllt wird und das
Fahrzeug mindestens die
Emissionsschlüsselnummer
„14“ im KFZ-Schein
eingetragen erhält.
Steuerlich kann die
Nachrüstung von Diesel-PKW
mit einem Rußpartikelfilter
interessant sein. Wer im
Zeitraum von Anfang 2006 bis
Ende 2009 sein Fahrzeug
nachrüstet oder bereits
nachgerüstet hat, dem winkt
eine Steuerbefreiung (siehe
fertige
Gesetzentwurf) in
Höhe von 330 Euro. Dies gilt
aber nur für Diesel-PKW, die
bis Ende 2006 zugelassen
worden sind.
Weitere Vorteile sind
natürlich, dass durch das
Erreichen einer
niedrigereren
Schafstoffgruppe ein
besserer Steuersatz erreicht
wird. Nicht zu vergessen,
ein besserer
Wiederverkaufswert. |