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Die
Umwelt-Plakette
kommt -
Umweltzonen und
Schadstoffgruppen
Bereits ab dem 01.03.2007
können in
Deutschland in
Städten und Kommunen
sowie auf
gefährdeten
Bundesstraßen und
besonders sensiblen
Verkehrsknotenpunkten
Fahrverbote erlassen
werden.
Voraussetzung ist,
dass diese besonders
als Umweltzone
gekennzeichnet sind.
Die besonders durch
den Feinstaub
gefährdeten Bereiche
müssen durch das
Zeichen 270.1 als "Umweltzone"
gekennzeichnet sein.
Auf dem dazu
notwendigen
Zusatzzeichen wird
dann geregelt,
welche Fahrzeuge mit
welchen
Umwelt-Plakettenfarben
dort Zufahrt haben. Aufgehoben
wird die Umweltzone
durch das Zeichen
270.2.
Zeichen
270.1
Zusatzzeichen zu
270.1
Zeichen 270.2
Fahrzeuge ohne eine
Umwelt-Plakette
dürfen die
Umweltzone
nicht durchfahren,
sonst drohen Bußgeld
und ein Punkt in
Flensburg, auch wenn
das Fahrzeug dies
aufgrund seiner
Emissionswerte dürfte.
Aus diesem Grunde
ist es allen
Autofahrern anzuraten,
sich über die
Umwelt-Plakette zu
informieren, sofern
sie in den nächsten
Jahren in eine der
immer zahlreicheren
Umweltzonen
einfahren möchten.
Dies geschieht am
einfachsten durch
einen Blick in den
Fahrzeugschein.
Zu welcher
Schadstoffgruppe ein
Auto gehört und
welche der
nachfolgend
abgebildeten
Umwelt-Plaketten
dieses erhalten kann,
hängt von den dort
ausgewiesenen zwei
letzten Ziffern der Emissionsschlüsselnummer
ab. Hilfe gibt auch
die
Zuordnungstabelle.

Laut dem
Bundesverkehrsministerium
fallen bei Pkw´s
alle Fahrzeuge mit
den Nummern 01 bis
13 in die
Fahrverbots-Gruppe.
Die Baujahre
reichen dabei von
1992 bis 1997.
Betroffen sind je
nach technischer
Ausstattung also
auch Autos, die
jünger als zehn
Jahre sind.
Alle vorgenannten Maßnahmen
dienen zunächst der
Verbesserung der
Luftqualität und der
Reduzierung des
Feinstaubes gemäß
der entsprechenden
EU-Leitlinie.
Die Umwelt-Plakette
regelt also den
Umgang mit dem Feinstaub,
nicht aber die
Belastung der Umwelt
mit dem schädlichen
Treibhausgas
Kohlendioxid
CO2.
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