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Die Plakette

Die Umwelt-Plakette kommt - Umweltzonen und Schadstoffgruppen
 

Bereits ab dem 01.03.2007 können in Deutschland in Städten und Kommunen sowie auf gefährdeten Bundesstraßen und besonders sensiblen Verkehrsknotenpunkten Fahrverbote erlassen werden. Voraussetzung ist, dass diese besonders als Umweltzone gekennzeichnet sind.  

 

Die besonders durch den Feinstaub gefährdeten Bereiche müssen durch das Zeichen  270.1 als "Umweltzone" gekennzeichnet sein. Auf dem dazu notwendigen Zusatzzeichen wird dann geregelt, welche Fahrzeuge mit welchen Umwelt-Plakettenfarben dort Zufahrt haben. Aufgehoben wird die Umweltzone durch das Zeichen 270.2.

 

 

 

 

 

                        

 

          Zeichen 270.1                  Zusatzzeichen zu 270.1                 Zeichen 270.2


 

Fahrzeuge ohne eine Umwelt-Plakette dürfen die Umweltzone nicht durchfahren, sonst drohen Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug dies aufgrund seiner Emissionswerte dürfte. 

 

 

Aus diesem Grunde ist es allen Autofahrern anzuraten, sich über die Umwelt-Plakette zu informieren, sofern sie in den nächsten Jahren in eine der immer zahlreicheren Umweltzonen einfahren möchten. Dies geschieht am einfachsten durch einen Blick in den Fahrzeugschein.
Zu welcher Schadstoffgruppe ein Auto gehört und welche der nachfolgend abgebildeten Umwelt-Plaketten dieses erhalten kann, hängt von den dort ausgewiesenen zwei letzten Ziffern der Emissionsschlüsselnummer ab. Hilfe gibt auch die Zuordnungstabelle.
 

                
                             

Laut dem Bundesverkehrsministerium fallen bei Pkw´s alle Fahrzeuge mit den Nummern 01 bis 13 in die Fahrverbots-Gruppe. Die Baujahre reichen dabei von 1992 bis 1997. Betroffen sind je nach technischer Ausstattung also auch Autos, die jünger als zehn Jahre sind.

 

Alle vorgenannten Maßnahmen dienen zunächst der Verbesserung der Luftqualität und der Reduzierung des Feinstaubes gemäß der entsprechenden EU-Leitlinie.

Die Umwelt-Plakette regelt also den Umgang mit dem Feinstaub, nicht aber die Belastung der Umwelt mit dem schädlichen Treibhausgas Kohlendioxid  CO2.