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Ausgabe und
Aufbringung der
Plakette
Die
ausgebenden
Stellen
der Umwelt-Plakette
befinden sich
zurzeit in den
letzten abstimmenden
Geprächen, um das
Prozedere der
Plaketten-Ausgabe
festzulegen.
Der Kunde wird
demnach nach
Überreichung seines
KFZ-Scheines an den
Servicemitarbeiter
der ausgebenden
Stelle eine Prüfung seines
Plakettenanspruches
durch diesen
vornehmen lassen. Nach
Klärung des
Anspruches und der
Plakettenfarbe wird
der
Servicemitarbeiter
in das weiße Feld
der Plakette das
amtliche Kennzeichen
mit einem Filzstift
eingetragen. Das
Kennzeichen wird
dabei dem KFZ-Schein
entnommen, eine
Besichtigung des
Fahrzeuges, d. h.
das Vorführen bei
der ausgebenden
Stelle ist nicht
zwingend
vorgeschrieben.
Der Prüfingenieur
muss sich jedoch in
jedem Fall vor Ort
über die Richtigkeit
der Angaben
überzeugen. Dies ist
nur möglich, wenn
der Original-Fahrzeugschein
bzw. die Original-Zulassungsbescheinigung
Teil I vorliegt.
Ohne Eintragung
eines Kennzeichens
ist die Plakette
ungültig. Die
Plakette gilt nur
für das Fahrzeug,
welches das gleiche
amtliche Kennzeichen
hat, wie auf der
Plakette vermerkt.
Ein Érwerb einer
Plakette ohne den
Eintrag eines
Kennzeichens ist
nicht möglich.
Bei der Ausgabe
der Umwelt-Plakette
wird durch die
ausgebende Stelle
ein
Bericht
erstellt.
Zu diesem Bericht sind
einige Angaben
notwendig, die im
Wesentlichen alle
aus dem KFZ-Schein
hervorgehen. Speziell
aber die Ermittlung
des Kilometerstandes
ist noch nicht
abschließend
geregelt, da die "Vorgabe",
dass bei der "Erteilung
der
Feinstaubplakette"
ein Bericht zu
erstellen ist, nicht
eindeutig gesetzlich
geregelt ist. Dies
könnte bedeuten, dass
im Falle eines doch
noch notwendigen
Ablesens des
Kilometerstandes
durch den
Prüfingenieur
eventuell auch das
Fahrzeug beim
Plakettenkauf
vorgeführt werden
müßte.
Die Übergabe der
Plakette an den
Fahrzeughalter
erfolgt in der
ausgebenden Stelle.
Damit ist aber nicht
gesagt, dass die
Übergabe
vorschreiben würde,
dass die Plakette
vom
Servicemitarbeiter
an der Innenseite
der
Windschutzscheibe
angebracht werden
muss. Dies ist
offensichtlich eine
Bestimmung, die noch
nicht festgelegt ist.
Daraus resultiert,
dass der Fahrer des
Fahrzeuges (also
nicht zwingend der
Fahrzeughalter) die
Plakette auch
ungeklebt mitnehmen
kann.
Theoretisch kann er
auch eine zweite
oder mehrere
Plaketten der
gleichen Farbe (wie
durch die
Schlüsselnummer
vorgegeben) erwerben.
Immer jedoch wird
das gleiche
Kennzeichen durch
die ausgebende
Stelle im weißen
Feld eingetragen
werden.
Der Akt der
Ausgabe der Plakette
ist ein hoheitlicher
Akt, der mit der ASU
vergleichbar ist.
Über diese Leistung
wird dem Kunden ein
"Prüfbericht"
ausgestellt, der
gleichzeitig
Quittung
ist.
Einer der
wesentlichsten
Punkte bei der
Ausgabe der Plakette
ist aber noch nicht
ganz eindeutig. Es
wird wahrscheinlich
so sein, dass die
ausgebende Stelle
auf der
auszugebenden
Plakette ein Siegel
vergibt. Dies würde
in dem vorgegebenen
gestrichelten Kreis
aufgebracht. Da dies
aber noch nicht
endgültig festgelegt
ist, erklärt sich
auch, dass derzeit
in der Vorphase
Plaketten mit und
ohne Siegelkreis
ausgegeben werden.

Weitere
Informationen zum
Anbringen der
Umwelt-Plakette an
Ihrem Fahrzeug
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