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Plaketten Ausgabe

   
Ausgabe und Aufbringung der Plakette

Die ausgebenden Stellen der Umwelt-Plakette befinden sich zurzeit in den letzten abstimmenden Geprächen, um das Prozedere der Plaketten-Ausgabe festzulegen.

Der Kunde wird demnach nach Überreichung seines KFZ-Scheines an den Servicemitarbeiter der ausgebenden Stelle eine Prüfung seines Plakettenanspruches durch diesen vornehmen lassen. Nach Klärung des Anspruches und der Plakettenfarbe wird der Servicemitarbeiter in das weiße Feld der Plakette das amtliche Kennzeichen mit einem Filzstift eingetragen. Das Kennzeichen wird dabei dem KFZ-Schein entnommen, eine Besichtigung des Fahrzeuges, d. h. das Vorführen bei der ausgebenden Stelle ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Der Prüfingenieur muss sich jedoch in jedem Fall vor Ort über die Richtigkeit der Angaben überzeugen. Dies ist nur möglich, wenn der Original-Fahrzeugschein bzw. die Original-Zulassungsbescheinigung Teil I vorliegt.

Ohne Eintragung eines Kennzeichens ist die Plakette ungültig. Die Plakette gilt nur für das Fahrzeug, welches das gleiche amtliche Kennzeichen hat, wie auf der Plakette vermerkt. Ein Érwerb einer Plakette ohne den Eintrag eines Kennzeichens ist nicht möglich.

Bei der Ausgabe der Umwelt-Plakette wird durch die ausgebende Stelle ein Bericht erstellt. Zu diesem Bericht sind einige Angaben notwendig, die im Wesentlichen alle aus dem KFZ-Schein hervorgehen. Speziell aber die Ermittlung des Kilometerstandes ist noch nicht abschließend geregelt, da die "Vorgabe", dass bei der "Erteilung der Feinstaubplakette" ein Bericht zu erstellen ist, nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist. Dies könnte bedeuten, dass im Falle eines doch noch notwendigen Ablesens des Kilometerstandes durch den Prüfingenieur eventuell auch das Fahrzeug beim Plakettenkauf vorgeführt werden müßte. 

Die Übergabe der Plakette an den Fahrzeughalter erfolgt in der ausgebenden Stelle. Damit ist aber nicht gesagt, dass die Übergabe vorschreiben würde, dass die Plakette vom Servicemitarbeiter an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Dies ist offensichtlich eine Bestimmung, die noch nicht festgelegt ist. Daraus resultiert, dass der Fahrer des Fahrzeuges (also nicht zwingend der Fahrzeughalter) die Plakette auch ungeklebt mitnehmen kann.
Theoretisch kann er auch eine zweite oder mehrere Plaketten der gleichen Farbe (wie durch die Schlüsselnummer vorgegeben) erwerben. Immer jedoch wird das gleiche Kennzeichen durch die ausgebende Stelle im weißen Feld eingetragen werden.

Der Akt der Ausgabe der Plakette ist ein hoheitlicher Akt, der mit der ASU vergleichbar ist. Über diese Leistung wird dem Kunden ein "Prüfbericht" ausgestellt, der gleichzeitig Quittung ist.

Einer der wesentlichsten Punkte bei der Ausgabe der Plakette ist aber noch nicht ganz eindeutig. Es wird wahrscheinlich so sein, dass die ausgebende Stelle auf der auszugebenden Plakette ein Siegel vergibt. Dies würde in dem vorgegebenen gestrichelten Kreis aufgebracht. Da dies aber noch nicht endgültig festgelegt ist, erklärt sich auch, dass derzeit in der Vorphase Plaketten mit und ohne Siegelkreis ausgegeben werden.

 

                                   
                                        

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