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Fahrverbote

Mit der "Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" ist die Markierung von Fahrzeugen entsprechend Ihrer Schadstoffgruppe bundesweit einheitlich geregelt. Ein neues Verkehrszeichen, das die örtlichen Behörden zur Anordnung von Verkehrsbeschränkungen aufstellen können, markiert die Fahrverbotszonen (Umweltzonen).

 

Wann, wo und welche Verkehrsbeschränkungen für welche Zeiträume erlassen werden, wird von den Bundesländern im Rahmen von Luftreinhalteplänen und Aktionsplänen für Ballungsräume festgelegt.

 

Damit diese Pläne wirksam und ohne großen bürokratischen Aufwand umgesetzt werden können, sind Emissions-Einstufungen (Schadstoffstufen 1-4) und eine entsprechende, deutlich sichtbare Plaketten-Kennzeichnung der Fahrzeuge notwendig. Die so markierten KFZ können ganz oder teilweise von möglichen Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden.

 

Gekennzeichnet werden Pkw von Euro 2 bis Euro 4 und LKW/Busse von Euro II bis Euro V nach den jeweils eingehaltenen europäischen Abgasgrenzwerten.

 

Dieselfahrzeuge mit Abgasstandard Euro 1 oder schlechter und Fahrzeuge mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator bzw. zum Teil auch mit geregeltem Katalysator der ersten Generation erhalten keine Plakette.