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Warum Umweltzonen?

Am 1. März 2007 ist in Deutschland eine neue Regelung in Kraft getreten, die es den Bundesländern bzw. den Städten erlaubt, so genannte Umweltzonen einzurichten (35. BImSchV). Innerhalb dieser Umweltzonen können mithilfe von Luftreinhalteplänen Maßnahmen festgelegt werden, um eine verbesserte Luftqualität zu erreichen. Dies schließt Verkehrsbeschränkungen ein.

 

Wozu werden Umweltzonen überhaupt eingerichtet?

Die seit 2005 geltenden Grenzwerte für Feinstaub werden an solchen Standorten, die stark vom Autoverkehr frequentiert sind, Jahr für Jahr überschritten. Es liegt auf der Hand, dass Menschen in größeren Städten und Ballungsräumen davon besonders betroffen sind. Das ist an sich schon Grund genug, für Abhilfe zu sorgen. Außerdem aber sind gemäß der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (s. Rubrik „Recht & Gesetz") die zuständigen Behörden verpflichtet, tätig zu werden. Um es auf den Punkt zu bringen: Die Einrichtung von Umweltzonen soll dazu beitragen, die gesundheitsgefährdenden Feinstaub-Emissionen wirksam einzudämmen.

 

Welche Verbesserungen werden erwartet?

Die erwartete Wirksamkeit einer Umweltzone hängt von vielen Faktoren ab. Aus heutiger Sicht sind bis zu zehn Prozent Verminderung der PM10-Jahresbelastung möglich. Zusätzlich erwartet man pro Jahr eine Reduzierung der Überschreitungszeitraums des durch die EU festgelegten Jahres-Mittelwertes um 25 Tage.