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Umweltzonen in Europa / Einführung

Überall in Europa werden die Anstrengungen verstärkt, Luft- und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Es kann daher nicht überraschen, dass bis heute gut 70 Städte in acht EU-Ländern Umweltzonen geplant oder bereits eingeführt haben. Zentrale Maßnahmen einer Umweltzone sind die Zufahrtsbeschränkungen für bestimmte Fahrzeugklassen und -größen, Gebiete, Zeiten sowie Verkehrsarten. Die Zufahrtserlaubnis ist jeweils an bestimmte Bedingungen geknüpft. Je nach Gewichtung des ökologischen Ziels werden dabei verschiedene Strategien umgesetzt.

 

Die Umweltzonenkonzepte sind sehr vielfältig und der Übergang zu reinen Mautkonzepten ist dabei oft fließend. Auch die Größe der jeweils umgrenzten Räume ist unterschiedlich und kann Bereiche von 1 - 100 km² umfassen.

 

Die Ver- und Entsorgung der Umweltzonen ist generell gesichert. Allerdings ist der Wirtschaftsverkehr von den Beschränkungen am stärksten betroffen. Zugleich ist er aber auch größter Nutznießer, denn die verkehrsberuhigte Situation verhindert Staus und ermöglicht so eine einfachere und zeitsparende Anlieferung.

 

Die Vorschriften und Erlasse sind von Land zu Land und oft auch von Stadt zu Stadt völlig anders geartet. Sie können daher in den folgenden Länder-Übersichten nur grob vereinfachend dargestellt werden. Für alle, die es im einen oder anderen Fall ganz genau wissen wollen, empfehlen wir die gemeinsame Informationsplattform europäischer Städte. Die Internetadresse lautet: http://www.lowemissionzones.eu. Hier finden Sie - allerdings nur in englischer Sprache - umfassende Angaben darüber, welche Anforderungen ein Fahrzeug in der jeweiligen Umweltzone erfüllen muss.

 

Anmerkung:

In den Länder-Übersichten steht die Abkürzung UWZ für Umweltzone. Euro 1 bis Euro 4 bezeichnet die Eurostufe, ab welcher eine Umweltzone befahren werden darf.