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Zielvorgaben

Welche neuen Ziele werden durch die EU vorgegeben?

Seit Juni 2008 gibt es eine neue europäische Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG). Nach dieser gelten ab Juni 2010 neue gesetzliche Grundlagen. Die Grenzwerte für PM10 bleiben bestehen. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Regelungen für die Feinfraktion (PM2,5). Wie von der Weltgesundheitsorganisation WHO empfohlen, sollen die Menschen künftig entschieden weniger durch den gesundheitsgefährdenden Feinstaub belastet werden als bisher. Als Obergrenze wurde für PM2,5 ein Wert von 25 µg/m³ im Jahresmittel festgelegt. Dieser Grenzwert soll von den EU-Mitgliedsländern spätestens ab dem 1.1.2010 eingehalten werden. Darüber hinaus wurden mittelfristige Ziele für die Reduzierung der PM2,5-Belastung der städtischen Bevölkerung festgelegt. Die neuen Regelungen der EU erlauben unter strengen Auflagen, die zwingende Einhaltung der Grenzwerte für PM10 bis zum Juni 2011 auszusetzen. Deutschland hat zwei Jahre Zeit, diese europäischen Regelungen in nationales Recht zu übernehmen.