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Pläne und Umsetzung

Wie werden die Pläne umgesetzt?

Die Pläne bestehen aus einem auf die örtlichen Verhältnisse abgestellten Bündel von Einzelmaßnahmen. Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, um die Feinstaubbelastungen zu senken:

 

  • Das Ausmaß der Feinstaub-Emission wird durch technische Maßnahmen verringert (z.B. durch Partikelfilter). Diese Maßnahmen orientieren sich in der Regel an bundes- oder europarechtlichen Vorgaben (z.B. Abgasnormen für Kraftfahrzeuge).

 

  • Die Feinstaub verursachenden Tätigkeiten werden eingeschränkt (z.B. durch selektive Fahrverbote oder Einschränkung des laufenden Betriebes bei Industrieanlagen). Verantwortlich dafür sind die kommunalen Behörden.

 

Im Vorfeld dieser Beschränkungen und Verbote stehen den Kommunen zahlreiche „weiche" Maßnahmen zur Verfügung; dazu zählen zum Beispiel Aufrufe an Bürger und Verkehrsteilnehmer oder auch attraktive und umweltfreundliche ÖPNV-Angebote. Die verpflichtende Beschaffung von
Bussen mit Partikelfiltern wurde beispielsweise von vielen Städten und Gemeinden bereits umgesetzt.
Erst wenn diese und ähnliche Aktionen keine ausreichende Wirkung zeigen, sehen sich die Behörden aus rechtlichen Gründen und zum Schutz ihrer Bürger gezwungen, zeitweilig oder aber auf Dauer, „härtere" Vorschriften zu erlassen.

 

Welche konkreten Möglichkeiten werden genutzt?

Bislang wurden in Deutschland rund 100 Luftreinhalte- und Aktionspläne eingerichtet. Sie enthalten beispielsweise Pläne für die Einrichtung von Logistikzentren, Umgehungsstraßen, Sperrzonen für den LKW-Verkehr und „Umweltzonen" in stark belasteten Gebieten.

 

Was passiert, wenn die geltenden Grenzwerte überschritten werden?

 

  • Alle EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, im Falle von Überschreitungen der Grenzwerte Luftreinhalte- und Aktionspläne aufzustellen.

 

  • In Deutschland legen die jeweiligen Bundesländer die für diese Planung zuständigen Stellen fest.

 

  • Landesbehörden und kommunale Stellen arbeiten bei der Aufstellung der Pläne eng zusammen.