
Die Pläne bestehen aus einem auf die örtlichen Verhältnisse abgestellten Bündel von Einzelmaßnahmen. Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, um die Feinstaubbelastungen zu senken:
Im Vorfeld dieser Beschränkungen und Verbote stehen den Kommunen zahlreiche „weiche" Maßnahmen zur Verfügung; dazu zählen zum Beispiel Aufrufe an Bürger und Verkehrsteilnehmer oder auch attraktive und umweltfreundliche ÖPNV-Angebote. Die verpflichtende Beschaffung von
Bussen mit Partikelfiltern wurde beispielsweise von vielen Städten und Gemeinden bereits umgesetzt.
Erst wenn diese und ähnliche Aktionen keine ausreichende Wirkung zeigen, sehen sich die Behörden aus rechtlichen Gründen und zum Schutz ihrer Bürger gezwungen, zeitweilig oder aber auf Dauer, „härtere" Vorschriften zu erlassen.
Bislang wurden in Deutschland rund 100 Luftreinhalte- und Aktionspläne eingerichtet. Sie enthalten beispielsweise Pläne für die Einrichtung von Logistikzentren, Umgehungsstraßen, Sperrzonen für den LKW-Verkehr und „Umweltzonen" in stark belasteten Gebieten.