
Mit Inkrafttreten der „Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung" am 8. Dezember 2007, erhalten u.a. auch G-Kat-Fahrzeuge, die mit G-Kat nachgerüstet wurden und die Bestimmungen der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO erfüllen (Emissions-Schlüsselnummer 77), die grüne Plakette. (Details dazu bitte bei Ihrer KFZ-Zulassungsstelle erfragen.)
Für Fahrzeuge, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gibt es derzeit folgende Nachrüstmöglichkeiten, um die Abgasnorm Euro 2 zu erreichen und damit das Anrecht auf eine grüne Plakette zu erhalten.
Dabei handelt es sich um eine verbesserte Kat-Technologie für Fahrzeuge, die bereits mit G-Kat ausgerüstet sind. Meist angeboten zur Nachrüstung von Euro 1 auf Euro 2 bzw. D3.
Kaltlaufregler sind elektronische Zusatzsysteme, die nach dem Start etwa 180 Sekunden lang dem Abgas einheizen. Dazu wird die Leerlaufdrehzahl erhöht oder zusätzlich Luft in den Ansaugtrakt des Motors eingeleitet. Effekt: der Kat wird schneller aktiviert. Der serienmäßig verbaute Katalysator bleibt dabei unverändert. Angeboten zur Nachrüstung von Euro 1 auf Euro 2 bzw. D3.
Diese Katalysatoren werden zusätzlich in das Abgasrohr montiert; der
serienmäßig verbaute Katalysator bleibt erhalten. Meist angeboten zur Nachrüstung von Euro 1 auf Euro 2.