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Ottomotor mit Kat

Nachrüstung von Benzinmotoren mit geregeltem Katalysator der ersten Generation

Mit Inkrafttreten der „Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung" am 8. Dezember 2007, erhalten u.a. auch G-Kat-Fahrzeuge, die mit G-Kat nachgerüstet wurden und die Bestimmungen der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO erfüllen (Emissions-Schlüsselnummer 77), die grüne Plakette. (Details dazu bitte bei Ihrer KFZ-Zulassungsstelle erfragen.)

Für Fahrzeuge, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gibt es derzeit folgende Nachrüstmöglichkeiten, um die Abgasnorm Euro 2 zu erreichen und damit das Anrecht auf eine grüne Plakette zu erhalten.

 

Aufrüst- oder Upgrade-Kat

Dabei handelt es sich um eine verbesserte Kat-Technologie für Fahrzeuge, die bereits mit G-Kat ausgerüstet sind. Meist angeboten zur Nachrüstung von Euro 1 auf Euro 2 bzw. D3.

 

Kaltlaufregelsysteme

Kaltlaufregler sind elektronische Zusatzsysteme, die nach dem Start etwa 180 Sekunden lang dem Abgas einheizen. Dazu wird die Leerlaufdrehzahl erhöht oder zusätzlich Luft in den Ansaugtrakt des Motors eingeleitet. Effekt: der Kat wird schneller aktiviert. Der serienmäßig verbaute Katalysator bleibt dabei unverändert. Angeboten zur Nachrüstung von Euro 1 auf Euro 2 bzw. D3.

 

Zusatz-Kat

Diese Katalysatoren werden zusätzlich in das Abgasrohr montiert; der
serienmäßig verbaute Katalysator bleibt erhalten. Meist angeboten zur Nachrüstung von Euro 1 auf Euro 2.