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Teilegenehmigung erforderlich

Achtung: Lassen Sie sich beim Kauf von Nachrüstsystemen unbedingt eine Teilegenehmigung bestätigen!

Im Handel werden teilweise Nachrüstsysteme nur mit Teilegutachten angeboten. Das ist für eine Änderung der Emissions-Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren in den meisten Fällen nicht ausreichend. Interessenten sollten sich daher bereits beim Kauf des ausgewählten Nachrüstsystems vom Händler schriftlich bestätigen lassen, dass für dieses Teil eine entsprechende Teilegenehmigung vorliegt. Nur so ist sichergestellt, dass der angestrebte günstigere Schadstoff-Status von den Zulassungsstellen anerkannt wird.


Am besten berufen Sie sich dabei auf die Anfang Oktober 2008 im "Verkehrsblatt" erfolgte "Klarstellung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hinsichtlich der Erstellung und Anwendung von Teilegutachten für abgasrelevante Nachrüstsysteme".