
Er besteht aus kleinsten, mit bloßem Auge nicht sichtbaren, Partikeln. Diese werden vom Körper nicht gefiltert und können daher bis in die Lungenbläschen vordringen. Feinstaub kann zu Herz-, Kreislauf und Atemwegserkrankungen führen.
Er kann natürlichen Ursprungs sein, wird aber auch in Industrie und Privathaushalten freigesetzt. Beim Straßenverkehr entsteht Feinstaub durch Reifenabrieb, aufgewirbelten Staub und durch Abgase - vor allem aus ungefilterten Dieselfahrzeugen.
Die EU hat eine Richtlinie zur Verbesserung der Luftqualität erlassen. Danach darf die Luftbelastung mit Feinstaub an höchstens 35 Tagen im Jahr einen Grenzwert von 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft überschreiten. Am 1. März 2007 trat in Deutschland die sogenannte „Plakettenverordnung" in Kraft. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen mit Plaketten je nach Schadstoffgruppe. Diese Plaketten signalisieren nach außen die Schadstoffgruppe eines Fahrzeugs und damit auch Fahrerlaubnis bzw. Fahrverbot für Umweltzonen.
Stark Feinstaub belastete Gebiete können von den Kommunen als »Umweltzone« deklariert werden, in der für bestimmte Autos Fahrverbote gelten.
Die Umweltzonen werden mit Schildern gekennzeichnet. Ein Zusatzschild informiert, mit welchen Plaketten eine Zufahrt erlaubt ist. (Gültig auch für Fahrzeuge aus dem Ausland.)
Fahrverbote in »Umweltzonen« gelten derzeit in erster Linie nur für Autos der Schadstoffgruppe, die keine Plakette erhalten. Das sind „Benziner" ohne geregelten Katalysator (teilw. auch mit geregeltem Kat. der ersten Generation) und Dieselfahrzeuge, die nur die Abgasnormen Euro 0 oder Euro 1 erfüllen.
Achtung: In Hannover gilt das Einfahrverbot seit 01.01.2009 auch für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2!
Von Verboten ausgenommen sind Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie Krankenwagen.
Die Feinstaub-Plakettenverordnung kennt vier Schadstoffgruppen: 1 (keine Plakette), 2 (rot), 3 (gelb) und 4 (grün). Zur Einfahrt in die derzeitigen Umweltzonen muss Ihr Auto mindestens die rote Plakette haben. (In Ausnahmefällen die gelbe Plakette.)
Entnehmen Sie die Schadstoff-Schlüsselnummer den Fz.-Papieren. (Im alten Fahrzeugschein 1.Reihe oben links; in der neuen Zulassungsbescheinigung im Feld 14.1.) Es gelten die letzten beiden Ziffern. Anschließend einfach „Plaketten" anklicken. Dort können Sie anhand Ihrer Schadstoff-Schlüsselnummer feststellen, welche Plakette für Ihren Wagen in Frage kommt.
Nein. Wer keine Umweltzone befahren will, der benötigt auch keine Plakette.
Die haben einen Ottomotor, es gelten die gleichen Regelungen wie für Benziner.
Nein. Ausschlaggebend ist die in den Kfz-Papieren eingetragene Emissionsschlüsselnummer. Zwei Gründe sprechen immer für die Nachrüstung: das Erreichen einer höheren Schadstoffklasse und ein verbesserter Umweltschutz.
Bei den Zulassungsbehörden, bei technischen Überwachungsvereinen (z.B. Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV) und bei über 30.000 Autowerkstätten. Der Preis schwankt zwischen fünf und zehn Euro. Einige Städte bieten zwischenzeitlich auch die Möglichkeit, die Plakette online zu bestellen.
Laut Vorschrift gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Gut geeignet sind die Scheiben-Ecken und der Bereich hinter dem Innenspiegel.
Die Plakette ist an das Kfz-Kennzeichen gebunden. Beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk wird ein neues Kennzeichen fällig und damit muss auch eine neue Plakette erworben werden. Dasselbe gilt natürlich bei einem Halterwechsel, sofern dieser in einem anderen Zulassungsbezirk wohnt.
Die Kennzeichnungsverordnung schreibt vor, dass die Plakette so beschaffen und angebracht sein muss, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört. Bei einer Erneuerung der Windschutzscheibe muss daher eine neue Plakette erworben werden.