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Umweltzone nicht vor dem
01.05.2008
Fahrverbot: Stadt
sucht Ausweg -
Umweltreferent
Schaller lehnt
Bundesvorgaben ab -
Ausnahmeregelungen für 10
000 Benziner?
Der Grund liegt
in einem Fehler in der
Verordnung vom 1. März 2007.
In den Anlagen zu dieser
Verordnung sind die
Fahrzeuge mit alten G-Katalysatoren
(bundesweit fast 1 Mio.
Fahrzeuge) nicht als zum
Erhalt einer Plakette
berechtigt aufgeführt (man
hatte die Anlagen einfach
aus der entsprechenden, der
Verordnung zugrunde
liegenden EU-Richtlinie
abgeschrieben, die diesen
Fehler ebenfalls enthielt),
obwohl dies Fahrzeuge fast
keinen Feinstaub emittieren.
Einer entsprechenden
Änderung der Verordnung
sollte im Mai durch den
Bundesrat zugestimmte werden.
Dies geschah erst im
September.
Nach
Inkrafttreten der
Verordnungsänderung, mit der
im Dezember 2007 zu rechnen
ist, wird Augsburg den
fertig in der Schublade
liegenden Plan zur
Einführung der Umweltzone
weiter verfolgen. Dies
bedeutet, dass nach entsprechender
Beschlussfassuung des
Regierungspräsidiums der
Aktionsplan öffentlich
ausgelegt und über mögliche
Widersprüche entschieden
wird, bis er der
Landesregierung zum Erlass
vorgelegt werden kann.
Die Stadt Augsburg
will sich weigern, die
bundesweiten Vorgaben zum
Feinstaub-Fahrverbot
umzusetzen. "So wie es das
Bundesverkehrsministerium
plant, wird es in Augsburg
nicht kommen", sagt
Umweltreferent Thomas
Schaller. Der Knackpunkt:
Etwa 80 000 Autos aus der
Region sollen ab 1. Oktober
2007 ganzjährig nicht mehr
in die Innenstadt fahren
dürfen.
Betroffen sind
Diesel-Stinker, Benziner
ohne Katalysator - aber auch
Benzin-Autos mit einem
geregelten Kat der ersten
Generation. Zwischen Stadt,
Regierung von Schwaben sowie
Ministerien gibt es
Gespräche, wie man es
hinbekommt, die bindende
Vorgabe nicht umzusetzen,
ohne dabei ein Gesetz zu
brechen.
Die Karte zur geplanten
Umweltzone finden Sie
hier
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